DOLLE F30 eignet sich dank ihrer feuerhemmenden Eigenschaften besonders für den Einbau in Decken, bei denen Brandvorschriften beachtet werden müssen.
Wenn Brandschutzvorschriften beachtet werden müssen, ist die DOLLE F30 die richtige Wahl. Sie erfüllt alle Anforderungen der geltenden Bestimmungen nach DIN EN 4102-2:1977-09 zum Brandschutz.
Die DOLLE F30 besitzt einen Feuerwiderstand von oben oder unten, der im Brandfall einem Feuer 30 Minuten standhält. Dies gilt bei geschlossenem Deckel und einer Brandbeanspruchung der Deckeloberseite oder Deckelunterseite. Die DOLLE F30 ist demnach feuerhemmend. Die Prüfnummer lautet: P-3266/5714-MPA Braunschweig. Der Lukendeckel der Bodentreppe wird mit einer Drehöse verschlossen und ist beidseitig feuerhemmend.
Die weißen Bekleidungsleisten bestehen aus Holz. Das Leiternteil wird mit Fußkappen geliefert. Ein Bedienstab zum bequemen Herabziehen und Schließen des Lukendeckels ist im Lieferumfang enthalten. Gegen Aufpreis sind ein Handlauf aus Stahl sowie ein passendes Lukenschutzgeländer erhältlich. Auch Sondermaße (maximal bis 140 × 70 cm) sind auf Wunsch möglich.
Baurechtliche Kategorie: Nicht notwendige Treppe
Sonderanfertigungen sind bis zu einer lichten Raumhöhe von 322 cm möglich. Ab einer lichten Raumhöhe von 282,5 cm muss die Rohbaulänge mindestens 140 cm betragen.
Rohbaumaß ab 112 x 50 cm bis maximal 140 x 70 cm und/oder einer Kastenhöhe von 20 bis 30 cm oder 31 bis 80 cm gegen Aufpreis möglich.
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